Vermittler-Treff
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
laden zum Vermittler-Treff ein!
Vermittler-Treff vom 05.12.2017 in Meerane: Servicevereinbarungen
Die Teilnehmer verfolgten zwei spannende Vorträge zu dem Thema:
„Servicevereinbarungen – Durch rechtssicheren Einsatz im Vertrieb zusätzliches Umsatzpotential heben“
Die Vorträge richten sich dabei speziell an Vermittler der Versicherungs- und Finanzbranche.
Termin & Ort
05.12.2017 – DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG,
Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane
Das waren unsere Referenten aus dem Vermittler-Teff 2017 (05.12)
Referent RA Jens Reichow
Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Innerhalb der Kanzlei Jöhnke & Reichow betreut er die Fachbereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebs- und Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt dabei über eine langjährige Praxiserfahrung in seinen Fachgebieten. Daneben erfolgt eine ständige Fortbildung.
Weiter ist er als Referent im Rahmen der Fortbildung von Versicherungs- und Finanzanlagevermittlern tätig. Er ist ferner als Autor tätig und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachpublikationen zu den Themen Bank- und Kapitalmarktrecht, Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.
Uhrzeit | Referent | Thema |
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14:00 – 17:30 Uhr | RA Jens Reichow | „Servicepauschalen rechtsicher gestalten„
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14:00 – 17:30 Uhr | Ralf Kohl | „Einen digitalen Finanz- & Versicherungsordner braucht kein Mensch, aber…“
Herr Kohl zeigt in seinem Vortrag, wie Sie – auch mit Hilfe eines digitalen Kundenordners – Dienstleistungspauschalen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Aus der Praxis. Für die Praxis. Aber vor allem IDD-konform. ImÜbrigen nimmt Herr Ralf Kohl seit 2009 eine Servicepauschale und war bereits ein InsurTech, bevor es den Begriff überhaupt gab.
Am Schluss wird er Ihnen Herr Kohl seine neue App vorstellen, mit der Sie mehr können als nur die Verträge Ihrer Kunden zu verwalten. Zum Beispiel können Sie Ihrem Rechtsanwalt einen bestimmten Vertrag oder Bereich freischalten, damit dieser zeitnah mit der rechtlichen Überprüfung beginnen kann. |