Vermittler-Treff

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
laden zum Vermittler-Treff ein!

Vermittler-Treff vom 05.12.2017 in Meerane: Servicevereinbarungen

Die Teilnehmer verfolgten zwei spannende Vorträge zu dem Thema:

„Servicevereinbarungen – Durch rechtssicheren Einsatz im Vertrieb zusätzliches Umsatzpotential heben“

Die Vorträge richten sich dabei speziell an Vermittler der Versicherungs- und Finanzbranche.

Termin & Ort

05.12.2017 – DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG,
Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane

Das waren unsere Referenten aus dem Vermittler-Teff 2017 (05.12)

RA Jens Reichow
RA Jens Reichow

Referent RA Jens Reichow

Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Innerhalb der Kanzlei Jöhnke & Reichow betreut er die Fachbereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebs- und Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt dabei über eine langjährige Praxiserfahrung in seinen Fachgebieten. Daneben erfolgt eine ständige Fortbildung.

Weiter ist er als Referent im Rahmen der Fortbildung von Versicherungs- und Finanzanlagevermittlern tätig. Er ist ferner als Autor tätig und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachpublikationen zu den Themen Bank- und Kapitalmarktrecht, Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.

Ralf Kohl
Ralf Kohl

Referent Ralf Kohl

++Weitere Angaben folgen++

Uhrzeit
Referent
Thema
14:00 – 17:30 Uhr

RA Jens Reichow

„Servicepauschalen rechtsicher gestalten„
Servicevereinbarungen sind bei Versicherungsmaklern zunehmend beliebter. Sie ermöglichen es Versicherungsmaklern zusätzliche Servicedienste dem Kunden anzubieten und dadurch eine erhöhte Kundenbindung zu erreichen. Auf der anderen Seite können Versicherungsmakler auch zusätzliche Umsätze durch den Einsatz von Dienstleistungsüauschalen generieren. Gleichwohl besteht auch die Gefahr, dass Vereinbarungen unwirksam sein können, sofern diese einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Rechtsanwalt Jens Reichow zeigt in seinem Vortrag, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Versicherungsmakler dabei haben. Hierbei werden insbesondere folgende Punkte thematisiert:

  • Mögliche Servicepauschalmodelle
  • Vereinbarung unterschiedlicher Servicelevels
  • Gestaltung des Honorars
  • Beispiele aus der Praxis zum Einsatz von Dienstleistungsvereinbarungen
14:00 – 17:30 Uhr

Ralf Kohl

„Einen digitalen Finanz- & Versicherungsordner braucht kein Mensch, aber…“

  • … sortieren Ihre Kunden gerne ihre Finanz- & Versicherungsunterlagen?
  • … wissen Ihre Kunden genau, was wohin gehört und was vernichtet werden kann?
  • … sortieren Sie gerne die Unterlagen Ihrer Kunden?
  • … wissen Ihre Kunden einen Tag nach dem „Tag X“ genau wie und wo der Partner / die Partnerin versichert war? (und dies OHNE die Wohnung „auf den Kopf zu stellen“)

Herr Kohl zeigt in seinem Vortrag, wie Sie – auch mit Hilfe eines digitalen Kundenordners – Dienstleistungspauschalen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Aus der Praxis. Für die Praxis. Aber vor allem IDD-konform. ImÜbrigen nimmt Herr Ralf Kohl seit 2009 eine Servicepauschale und war bereits ein InsurTech, bevor es den Begriff überhaupt gab.
Seiner Meinung nach macht der Einsatz einer KundenApp für jeden Finanzdienstleister Sinn. Nur welche App ist die richtige?

  • Was können die FinTechs / InsurTechs wirklich? Wer ist Freund, wer Feind?
  • Die Antworten auf die FinTechs. Welche Möglichkeiten haben Sie mit den PoolApps / Kundenportalen der MVPs und worauf sollten Sie achten?
  • Was gibt es Neues am App-Markt? Ein kurzer Marktüberblick (Stand 07.2017)

Am Schluss wird er Ihnen Herr Kohl seine neue App vorstellen, mit der Sie mehr können als nur die Verträge Ihrer Kunden zu verwalten. Zum Beispiel können Sie Ihrem Rechtsanwalt einen bestimmten Vertrag oder Bereich freischalten, damit dieser zeitnah mit der rechtlichen Überprüfung beginnen kann.