Vermittler-Treff
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
laden zum Vermittler-Treff ein!
Vermittler-Treff vom 29.06.2017: Bestandskauf
Die Teilnehmer verfolgten zwei spannende Vorträge zu dem Thema:
„Notfallordner – wie der Makler durch Einsatz von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament mehr Kundenbindung schafft“
Die Vorträge richten sich dabei speziell an Vermittler der Versicherungs- und Finanzbranche.
Termin & Ort
29.06.2017 – Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte,
Großneumarkt 20, 20459 Hamburg
Das waren unsere Referenten aus dem Vermittler-Teff 2017 (29.06.)
Referent RA Jens Reichow
Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Innerhalb der Kanzlei Jöhnke & Reichow betreut er die Fachbereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebs- und Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt dabei über eine langjährige Praxiserfahrung in seinen Fachgebieten. Daneben erfolgt eine ständige Fortbildung.
Weiter ist er als Referent im Rahmen der Fortbildung von Versicherungs- und Finanzanlagevermittlern tätig. Er ist ferner als Autor tätig und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachpublikationen zu den Themen Bank- und Kapitalmarktrecht, Vermittlerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.
Uhrzeit | Referent | Thema |
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18:00 – 20:30 Uhr | Simone Kittler | „Die 3 Irrtümer zu Vollmachten und Vertretungen„ Frau Kittler zeigt in Ihrem Vortrag, welche Gefahren bestehen, wenn Personen nicht rechtzeitg durch eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Testament vorsorgen. Dabei zeigt sie auch auf, welche Möglichkeiten es für Versicherungsmakler gibt, in der Praxis mehr Kundenbindung zu erzielen, indem das Thema Notfallordner aktiv im Bestand angegangen wird. Hierbei werden insbesondere folgende Punkte thematisiert:
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18:00 – 20:30 Uhr | Jens Reichow | „Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ In seinem Vortrag wird Herr Rechtsanwalt Reichow auf die unterschiedlichen Möglichkeiten in der Gestaltung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eingehen. Hierbei werden insbesondere folgende Punkte thematisiert:
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